Willkommen bei der TiP – Teilhabeberatung in Peine
Anfang des Jahres 2018 erhielt der Peiner Betreuungsverein e.V. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zuschlag und die Förderzusage 2020, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen im Landkreis Peine anzubieten.
Seit dem 01.02.2018 hat die Beratungsstelle TiP ihre Arbeit aufgenommen. Das Büro befindet sich am Echternplatz 6 in Peine. Der Focus der Beratungsstelle liegt dabei auf unabhängiger Beratung, ergänzend zu bereits bestehenden Angeboten. Die Beratung soll Menschen mit den unterschiedlichsten Handicaps eine umfangreiche Übersicht über Angebote ermöglichen, um Behinderungen zu vermeiden, zu überwinden oder anzunehmen.
Konkret unterstützt die TiP Beratungsstelle Ratsuchende in allen Fragen der Teilhabe; zum Beispiel im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger; oder zu allen Fragen rund um das Thema Teilhabe in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Oder bspw. zu Fragen wie: Woher bekomme ich eine Assistenz am Arbeitsplatz? Wie stelle ich einen Hilfsmittel-Antrag? Was ist ein Teilhabeplan?
Die Beratung erfolgt kostenlos, nach individuellen Bedürfnissen, unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern und ergänzend zur Beratung anderer Stellen.
Ratsuchende können sich frühzeitig beraten lassen; schon bevor Sie konkrete Leistungen beantragen. Selbstverständlich ist jede Beratung vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
Wir unterstützen Sie, damit Sie eigene Entscheidungen treffen können.
Wer berät mich?
Die Teilhabeberatung erfolgt durch besonders qualifizierte Beraterinnen und Berater. Sie beraten auf „Augenhöhe“.
Die Beratung soll Ihnen helfen, selbstbestimmt zu leben.
Unabhängig und ergänzend: Was bedeutet das?
Die Teilhabeberatung ist unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen (zum Beispiel Krankenkassen). Sie ist auch unabhängig von Anbietern, die für ihre Leistungen bezahlt werden (zum Beispiel Reha-Kliniken).
Die Teilhabeberatung ergänzt die Beratungspflicht anderer Stellen (zum Beispiel Rentenversicherung). Das heißt, Sie haben gegenüber diesen Stellen auch weiterhin einen Rechtsanspruch auf Beratung.
Lena Sarge: 05171-50814-151 – sarge@tip-eutb.de