Aktuelles und Wissenswertes

Hier haben wir eine Auswahl an Informationen zusammengestellt, die Sie interessieren könnten.

Nadine Schacht verabschiedet sich zum 01.07.2024 aus der Beratungsstelle

Nach meinem Studium der Sozialpädagogik in Braunschweig habe ich 2008 mein Anerkennungsjahr im Peiner Betreuungsverein absolviert. Seitdem war ich dort als rechtliche Betreuerin und als Vormund für Kinder- und Jugendliche tätig. Seit Mitte 2020 bin ich Beraterin in der TiP – Teilhabeberatung.

Da sich mein Lebensmittelpunkt verlagert hat, werde ich Peine zum 01.07.2024 verlassen und die langjährige Arbeit im Peiner Betreuungsverein beenden. Ich verabschiede mich von allen Ratsuchenden und bedanke mich für das Vertrauen, das Sie mir über die Jahre entgegengebracht haben. Ich bedanke mich auch bei allen Kollegen und Netzwerkpartnern für die gute Zusammenarbeit. Ich habe den Zusammenhalt im Landkreis Peine immer als besonders empfunden und wende mich meinen neuen beruflichen Aufgaben mit einem lachenden und einem weinenden Auge zu.

Wir suchen Verstärkung für unsere Beratungsstelle

Führung durch das Kunstmuseum Wolfsburg mit Übersetzung in Gebärdensprache am 15.11.23

Bei schönstem Sommerwetter waren wir mit dem Bus der Begegnung in der Peiner Innenstadt und konnten über unser Beratungsangebot berichten. Der Bus ist ein echter Hingucker und es gab viele nette Gespräche. Wir informierten die Peiner/Innen über unser niedrigschwellige Beratungsangebot zu allen Fragen Rund um das Thema Behinderung . Der Peiner Betreuungsverein war durch Frau Scholz-Howind vertreten, die zu rechtlicher Betreuung, Ehrenamt, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informierte.

Besucht uns bei facebook:

https://www.facebook.com/EUTBPeine/

Krisenhilfe im Landkreis Peine:

https://www.krisenhilfe-peine.de/Weitere-Hilfen/Der-Notnagel/

Energiespartipps der Lebenshilfe in Leichter Sprache

https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/energie-sparen

Höherer Rentenanspruch für WfBM Beschäftigte

Die TiPTeilhabeberatung in Peine informiert darüber, dass Beschäftigte, die 40-Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfBM) gearbeitet haben, möglicherweise Anspruch auf eine Rentenerhöhung haben. Es kann also zu einer Rentennachberechnung und einer Rentenerhöhung von bis zu 200 € kommen. Dies gilt auch für Menschen, die schon lange aus der WfBM ausgeschieden sind oder mittlerweile bspw. in Pflegeeinrichtungen leben. Ein formloser Antrag beim Rententräger reicht aus; als Nachweis kann die Urkunde über die 40jährige Tätigkeit eingereicht werden.

Zum downloaden:

Flyer TiP EUTB – Leichte Sprache

Flyer TiP EUTB – Ratsuchende

Kurzfilm über die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB):

Cookies werden zur Benutzerführung verwendet und helfen dabei, diese Webseite besser zu machen. Mehr Info befinden sich unter Datenschutz.

Datenschutz